Geschäftsbedingungen

 

1.    Unsere Objektangebotsangaben basieren auf den uns erteilten  Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir jedoch nicht. Wir sind vom Verkäufer beauftragt, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

 

2.    Das Auftragsverhältnis zwischen dem Kaufinteressent und der Firma Wille Immobilien ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten- bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.  

 

3.    Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

 

4.    Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

 

5.    Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.

 

6.    Die Maklerprovision beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart 3% aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich gesetzlicher  Umsatzsteuer. Die Provision ist am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages fällig, auch dann wenn der Kaufinteressent zu diesem Zeitpunkt das Auftragsverhältnis mit der Firma Wille Immobilien aufgelöst hat. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschlüssen, welche das Objekt betreffen, anwesend zu sein.

 

7.    Wir  weisen darauf hin, dass wir keinerlei  Zahlungen oder sonstige Leistungen eines Käufers für den Verkäufer entgegennehmen. 

 

8.      Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München